Nutzung der Tennishalle ab dem 12.01.2022

Moin liebe Mitglieder und Hallenbucher, ab dem 12.01.2022 hat das Land Schleswig-Holstein die 2Gplus-Regel für Sport im Innenbereich eingeführt.

Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:

  • Das Betreten der Halle ist ab dem Alter von 7 Jahren nur gestattet, wenn ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein Nachweis mitgeführt wird über:
    1. eine Grundimmunisierung und einen negativen Corona-Test
    2. oder eine überstandene Corona-Infektion und einen negativen Corona-Test
    3. oder eine Grundimmunisierung und erfolgte Auffrischungsimpfung
    4. oder eine Bescheinigung der Schule über regelmäßige Corona-Testung (für Minderjährige)
  • Testnachweise müssen von einer offiziellen Teststation ausgestellt sein.
  • Ohne Nachweis wird der Zutritt zur Halle nicht erlaubt.
  • Außer auf den Plätzen, in der Duschen und am festen Sitzplatz im Gastraum gilt in der gesamten Halle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
  • Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen ist einzuhalten.
  • Für die Umkleiden und Duschen gelten Kapazitätshöchstgrenzen von jeweils 3 bzw. 2 Personen gleichzeitig.
  • Der Gastraum kann unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Auflagen genutzt werden. Es dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig im Gastraum aufhalten.

Die Einhaltung dieser Regeln wird kontrolliert werden. Nichteinhaltung führt zum Verweis aus der Halle.

Ich wünsche weiterhin eine schöne Hallensaison!
Patrick Silva
Hallenbeauftragter TC Schönkirchen

 
berichte/2g_plus_in_der_tennishalle.txt · Zuletzt geändert: 12/01/2022 16:23 von Björn Junker