Nutzung der Tennishalle ab dem 22.11.2021
Moin liebe Mitglieder und Hallenbucher,
ab dem 22.11.2021 hat das Land Schleswig-Holstein die 2G-Regel für Sport im Innenbereich eingeführt.
Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst:
Das Betreten der Halle ist ab dem Alter von 7 Jahren nur gestattet, wenn ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein Nachweis mitgeführt wird über:
einen vollständigen Corona-Impfschutz
eine überstandene Corona-Infektion
oder eine Bescheinigung der Schule über regelmäßige Corona-Testung (für Minderjährige).
Ohne Nachweis wird der Zutritt zur Halle nicht erlaubt.
Außer auf den Plätzen, in der Duschen und am festen Sitzplatz im Gastraum gilt in der gesamten Halle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen ist einzuhalten.
Für die Umkleiden und Duschen gelten Kapazitätshöchstgrenzen von jeweils 3 bzw. 2 Personen gleichzeitig.
Der Gastraum kann unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Auflagen genutzt werden. Dabei ist zwischen verschiedenen Gruppen der Mindestabstand einzuhalten.
Die Einhaltung dieser Regeln wird kontrolliert werden. Nichteinhaltung führt zum Verweis aus der Halle.
Im Interesse aller Hallennutzer bitte ich daher darum, dass sich jeder eigenverantwortlich entsprechend verhält.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich wünsche weiterhin eine schöne Hallensaison!
Patrick Silva
Hallenbeauftragter
TC Schönkirchen